beraten das soziale Umfeld von Menschen mit Sprachbehinderungen.
pflegen den Austausch mit anderen involvierten Fachpersonen.
bieten ihre Dienstleistung für Kinder im Vorschulbereich (bis Kindergarteneintritt), im Schulbereich (ab Kindergarten) und für Jugendliche nach der Schulpflicht an.
unterstehen der Schweigepflicht.
(vgl. auch Informationen des Berufsverbandes der St. Galler Logopädinnen und Logopäden BSGL unter www.bsgl.ch)
Anmeldungen zur logopädischen Abklärungen …
im Vorschulbereich erfolgen durch Kinder-, Haus- oder Spezialärzte.
erfolgen im Schulalter und nach der Schulpflicht durch Eltern, Lehrpersonen, Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen oder durch die Betroffenen selber.